Fahrschule Lemke - Kronshagen, Kiel, Altenholz, Gettorf

Lkw-Führerschein - für den Einstieg in die Berufsgruppe der Kraftfahrer

Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE, C1, C1E

Führerscheinklasse C, schwere Lkw
  • Vorbesitz Klasse B oder Klasse 3
  • Mindestalter 21 Jahre
    • 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. In diesen Fällen muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen sein.
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis zu 750 kg zGM
  • Einschluss: Klasse C1
  • Eine beschleunigte Grundqualifizierung ist erforderlich für den gewerblichen Gütertransport mit Lastkraftwagen, befristet auf 5 Jahre (bei Vorbesitz Klasse B)
  • befristet auf jeweils 5 Jahre mit Verlängerung nach ärztlichen Nachweisen für die Klassen C
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B oder Klasse 3
  • Mindestalter 21 Jahre
  • 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. In diesen Fällen muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen sein.
  • Kombinationen aus der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zGM
  • Einschluss: Klasse C1E, BE, T
  • Eine beschleunigte Grundqualifizierung ist erforderlich für den gewerblichen Gütertransport mit Lastkraftwagen, befristet auf 5 Jahre (bei Vorbesitz Klasse B)
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B erforderlich
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zGM, auch mit Anhänger bis zu 750 kg zGM dürfen mitgeführt werden
  • Einschluss: keine Klassen
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B erforderlich
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t mit Anhänger über 750 kg zGG
  • Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGG) mit einem Anhänger von über 3,5 t zGG
  • Die jeweiligen Fahrzeugkombinationen zGG beträgt in beiden Fällen max. 12 t
  • Einschluss: Klasse BE
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre