Omnibus-Führerschein - für den öffentlichen Nahverkehr oder die Reisebranche
Fahrerlaubnis für die Klassen D
Führerscheinklasse D
Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, auch Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.
- Große Busse
- Vorbesitz: Klasse B erforderlich
- Mindestalter 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, nach bestandener Prüfung bei der zuständigen IHK, dann auf Linienverkehr bis 50 km Linienlänge beschränkt
- 20 Jahre während oder nach einem Abschluss zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- 18 Jahre während oder nach einem Abschluss zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, allerdings auf Linienverkehr bis 50 km Linienlänge beschränkt
- Wird allerdings vom Mindestalter 24 Jahre abgewichen ist eine MPU erforderlich. Fahrten nur innerhalb Deutschlands und nur im Rahmen der Berufsausbildung – wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis 24 Jahre alt ist bzw. die Berufsausbildung abgeschlossen hat
- Einschluss: Klasse D1
- Befristet auf 5 Jahre
- Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

