Omnibus-Führerschein - für den öffentlichen Nahverkehr oder die Reisebranche

Fahrerlaubnis für die Klassen D und D1

Führerscheinklasse C, schwere Lkw
Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, auch Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.
  • Große Busse
  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter 24 Jahre
    • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
    • 21 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, nach bestandener Prüfung bei der zuständigen IHK, dann auf Linienverkehr bis 50 km Linienlänge beschränkt
    • 20 Jahre während oder nach einem Abschluss zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
    • 18 Jahre während oder nach einem Abschluss zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, allerdings auf Linienverkehr bis 50 km Linienlänge beschränkt
  • Wird allerdings vom Mindestalter 24 Jahre abgewichen ist eine MPU erforderlich. Fahrten nur innerhalb Deutschlands und nur im Rahmen der Berufsausbildung – wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis 24 Jahre alt ist bzw. die Berufsausbildung abgeschlossen hat
  • Einschluss: Klasse D1
  • Befristet auf 5 Jahre
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg und nicht länger als 8 Meter.

  • Kleine Busse
  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter 21 Jahre
    • 18 Jahre während oder nach einem Abschluss zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb. In diesem Fall muss die Eignung durch eine MPU nachgewiesen werden. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres darf von der Fahrerlaubnis nur bei Fahrten in Deutschland und bei Fahrten der Berufsausbildung Gebrauch gemacht werden. Die Auflagen entfallen, sobald die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
  • Einschluss: Klasse BE, C1E bei Besitz der Klasse C1
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre