Omnibus-Führerschein - für den öffentlichen Nahverkehr oder die Reisebranche

Fahrerlaubnis für die Klassen D

Führerscheinklasse D
Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, auch Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.
  • Große Busse
  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter 24 Jahre
    • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
    • 21 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, nach bestandener Prüfung bei der zuständigen IHK, dann auf Linienverkehr bis 50 km Linienlänge beschränkt
    • 20 Jahre während oder nach einem Abschluss zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
    • 18 Jahre während oder nach einem Abschluss zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, allerdings auf Linienverkehr bis 50 km Linienlänge beschränkt
  • Wird allerdings vom Mindestalter 24 Jahre abgewichen ist eine MPU erforderlich. Fahrten nur innerhalb Deutschlands und nur im Rahmen der Berufsausbildung – wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis 24 Jahre alt ist bzw. die Berufsausbildung abgeschlossen hat
  • Einschluss: Klasse D1
  • Befristet auf 5 Jahre
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre