Traktor-Führerschein - für den landwirtschaftlichen Verkehr
Fahrerlaubnis für Traktoren und Arbeitsmaschinen
Führerscheinklasse T - Traktor und selbstfahrende Arbeitsmaschine
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis maximal 60 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Voraussetzung: Alle Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftlichen Zweck bestimmt sein und für diese Zwecke genutzt werden.
- Mindestalter 16 Jahre, für bbH bis 40 km/h
- 18 Jahre für bbH bis 60 km/h
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, auch mit Anhänger.
- Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhaber der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Einschluss: Klasse L, AM
- Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Führerscheinklasse L, Traktor und selbstfahrende Arbeitsmaschine
Zugmaschinen mit einer bbH bis maximal 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Es darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden beim Mitführen eines Anhängers.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
- Mindestalter 16 Jahre
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Einschluss: keine andere Klasse
- Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich Praktische Prüfung ist nicht erforderlich