Traktor-Führerschein - für den landwirt­schaftlichen Verkehr

Fahrerlaubnis für Traktoren und Arbeitsmaschinen

Führerscheinklasse T - Traktor und selbstfahrende Arbeitsmaschine

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis maximal 60 km/h.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.

Voraussetzung: Alle Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftlichen Zweck bestimmt sein und für diese Zwecke genutzt werden.

Fahrschule Lemke - Kronshagen, Kiel, Altenholz, Gettorf

  • Mindestalter 16 Jahre, für bbH bis 40 km/h
  • 18 Jahre für bbH bis 60 km/h
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, auch mit Anhänger.
  • Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhaber der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Einschluss: Klasse L, AM
  • Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Zugmaschinen mit einer bbH bis maximal 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Es darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden beim Mitführen eines Anhängers.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Einschluss: keine andere Klasse
  • Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich Praktische Prüfung ist nicht erforderlich