Fahrschule Lemke - Kronshagen, Kiel, Altenholz, Gettorf

Ihr Pkw-Führerschein ist nicht mehr weit entfernt

Fahrerlaubnis für die Klassen B, BF17, BE und B96

Führerschein Klasse B und BF 17, Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen, außer dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind
  • Mindestalter 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • auch mit Anhänger, sofern die zGM 750 kg nicht übersteigt
  • die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 3,5 t zGM nicht überschreiten
  • Einschluss: Klasse L, AM

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Nur für BF17:

Vor der Volljährigkeit muss ein erfahrener Begleiter mitfahren.

Voraussetzung an den Begleiter:

    • mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
    • Mindestalter 30 Jahre
    • max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3,5 t. Anhänger über 750 kg bis max. 3500 kg begrenzt.

  • 18 Jahre
  • Mindestalter 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
  • Vorbesitz: Klasse B ist erforderlich
  • keine theoretische Ausbildung und Prüfung

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Fahrschule Lemke - Kronshagen, Kiel, Altenholz, Gettorf
  • Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
  • Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus drei Teilen:

  • Theorie: 2,5 Stunden à 60 Minuten
  • Praktische Übungen: 3,5 Stunden à 60 Minuten
  • Fahren im Realverkehr: 1 Stunde à 60 Minuten

Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Da der Antrag bearbeitet und ein neuer Führerschein erstellt werden muss, ist auch eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftfahrzeug der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe des Gespanns größer als 3500 kg, aber nicht größer als 4 250 kg ist.

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt – keine Prüfung, aber eine besondere Schulung erforderlich.

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  • Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
  • Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus drei Teilen:

  • Theorie: 2,5 Stunden à 60 Minuten
  • Praktische Übungen: 3,5 Stunden à 60 Minuten
  • Fahren im Realverkehr: 1 Stunde à 60 Minuten

Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Da der Antrag bearbeitet und ein neuer Führerschein erstellt werden muss, ist auch eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftfahrzeug der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe des Gespanns größer als 3500 kg, aber nicht größer als 4 250 kg ist.

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt – keine Prüfung, aber eine besondere Schulung erforderlich.