Fahrschule Lemke - Kronshagen, Kiel, Altenholz, Gettorf

Zweirad-Führerschein: fit für Mofa und Co.

Fahrerlaubnis für die Klassen Mofa, AM, A1, A, A2

Führerscheinklasse A1, Leichtkraftrad
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) von einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, im Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
  • Einschluss: Klasse AM

Die bisherige Definition – Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) – wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg (das sind 0,14 PS) eingehalten werden.

Leichtkrafträder, die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden – ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt dann.

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

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  • Mindestalter 18 Jahre
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Mittelschwere Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg
  • Einschluss: Klasse A1, AM

Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen. Wer die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erworben hat, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse.

Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen – aber keine theoretische mehr. Das gilt auch für den Inhaber einer alten Klasse A1 oder 1b. Auch wenn eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

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  • Mindestalter 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
    • 21 Jahre Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
  • Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Einschluss: Klasse A2, A1, AM

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

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  • Mindestalter 16 Jahre
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM sind bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h ebenfalls einbezogen.

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

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  • Mindestalter 15 Jahre
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • max. 25 km/h, einsitzig, Hubraum des Verbrennungs- oder Elektromotors von nicht mehr als 50 cm³

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinn des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung:Keine praktische Prüfung erforderlich.
Geltungsdauer: unbefristet

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  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A seit dem 19.01.2013
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen damit weiterhin Trikes führen.
  • Die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B berechtigt auch weiterhin das Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike.
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein.
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Theoretische und praktische Ausbildung
    Die Schulung besteht aus
  • Theorie: 4 Lektionen der A Klassen á 90 Minuten
  • Fahren: mindestens 5 Stunden á 90 Minuten

Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Da der Antrag bearbeitet und ein neuer Führerschein erstellt werden muss, ist auch eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Schlüsselzahl B196 ermöglicht auch die Klasse A1 zu fahren. Es ist möglich, dass auch mehr Übungsstunden anfallen können als vorgegeben.

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